Kurzinfos zur EUDR
Ziel der EUDR
Die EUDR („EU Deforestation Regulation“, EU-Verordnung über entwaldungsfreie Erzeugnisse) löst die bisherige EUTR (EU-Holzhandelsverordnung) ab und erweitert deren Regelungsansatz erheblich.
Während bei der EUTR insbesondere die Legalität des in Verkehr gebrachten Holzes im Mittelpunkt stand, stellt die EUDR zusätzliche Anforderungen. Relevante Rohstoffe und Erzeugnisse dürfen nur in Verkehr gebracht, auf dem EU-Markt bereitgestellt oder ausgeführt werden, wenn sie entwaldungsfrei sind, gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt wurden und die jeweils geltenden Anforderungen an die Sorgfaltspflicht erfüllt sind. Bei Holz sind zusätzlich die Vorgaben zur Vermeidung von Waldschädigung relevant.
Die EUDR sieht zudem einen deutlich erweiterten Kontroll- und Sanktionsrahmen vor. Verstöße können erhebliche Sanktionen und weitere behördliche Maßnahmen nach sich ziehen. Welche Verstöße als Ordnungswidrigkeit oder gegebenenfalls als Straftat behandelt werden, richtet sich nach den jeweils einschlägigen nationalen Vorschriften.
Betroffene Produkte
Die EUDR betrifft neben Rohstoffen wie Rindfleisch, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Kautschuk vor allem auch Holz und Produkte daraus.
Unterschiede zur EUTR
Die EUDR („EU Deforestation Regulation“, EU-Verordnung über entwaldungsfreie Erzeugnisse) löst die bisherige EUTR (EU-Holzhandelsverordnung) ab und erweitert deren Anforderungen erheblich. Während bei der EUTR insbesondere die Legalität des in Verkehr gebrachten Holzes im Mittelpunkt stand, verlangt die EUDR zusätzlich, dass relevante Erzeugnisse entwaldungsfrei sind und – bei Holz – die Anforderungen hinsichtlich Waldschädigung erfüllen. Gleichzeitig erweitert die EUDR die Sorgfalts-, Dokumentations- und Kontrollanforderungen und sieht bei Verstößen einen deutlich erweiterten Sanktionsrahmen vor. Welche Verstöße als Ordnungswidrigkeit oder gegebenenfalls als Straftat geahndet werden, richtet sich nach den jeweils einschlägigen nationalen Vorschriften.
Folgen bei Verstößen
Die EUDR („EU Deforestation Regulation“, EU-Verordnung über entwaldungsfreie Erzeugnisse) löst die bisherige EUTR (EU-Holzhandelsverordnung) ab. Während es bei der EUTR vor allem darum ging, dass das in Verkehr gebrachte Holz legal erzeugt und eingeschlagen wurde, kommen mit der EUDR weitere Anforderungen hinzu. Die betroffenen Rohstoffe und Produkte müssen entwaldungsfrei sein; bei Holz gelten zusätzlich Anforderungen in Bezug auf Waldschädigung. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Sorgfaltspflichten, Nachweise und Kontrollen. Verstöße können mit erheblichen Sanktionen verbunden sein. Ob ein Verstoß als Ordnungswidrigkeit oder in bestimmten Fällen als Straftat behandelt wird, richtet sich nach den jeweiligen nationalen Vorschriften.
Pflichten für Unternehmen
Marktteilnehmer, die unter die entsprechenden Sorgfaltspflichten der EUDR fallen, müssen sicherstellen, dass die betroffenen Rohstoffe und Erzeugnisse entwaldungsfrei sind, also nicht von Flächen stammen, auf denen nach dem 31. Dezember 2020 Entwaldung stattgefunden hat. Bei Holz gelten zusätzlich Anforderungen hinsichtlich Waldschädigung. Außerdem müssen die Rohstoffe im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt worden sein. Die erforderlichen Informationen zur Herkunft müssen dokumentiert werden; dazu gehört grundsätzlich auch die Geolokalisierung der Erzeugungsflächen. Vor dem Inverkehrbringen oder Export ist grundsätzlich eine Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement) über das EUDR-Informationssystem zu übermitteln. Für bestimmte Kleinst- und Kleinprimärerzeuger gelten vereinfachte Regelungen.
Sorgfaltspflicht im Sinne der EUDR
Sorgfaltspflicht im Sinne der EUDR bedeutet, dass die jeweils verpflichteten Unternehmen sicherstellen müssen, dass die von ihnen in Verkehr gebrachten oder ausgeführten Holzprodukte die Anforderungen der EUDR erfüllen. Dazu müssen sie die Herkunft des Holzes und die erforderlichen Informationen zur Lieferkette erfassen und dokumentieren sowie prüfen, ob das Holz entwaldungsfrei ist, bei Holz keine relevante Waldschädigung vorliegt und die einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes eingehalten wurden. Auf Grundlage dieser Informationen ist das Risiko zu bewerten, dass die Anforderungen der EUDR nicht erfüllt sind. Besteht mehr als ein vernachlässigbares Risiko, müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um dieses Risiko zu verringern, bevor das Produkt in Verkehr gebracht oder ausgeführt werden darf. Die zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht erforderlichen Informationen, Prüfungen und Maßnahmen sind zu dokumentieren und grundsätzlich mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
Risikoabschätzung
Im Rahmen der EUDR muss geprüft werden, ob das Risiko besteht, dass die betreffenden Rohstoffe oder Erzeugnisse die Anforderungen der EUDR nicht erfüllen. Bei Holz ist insbesondere sicherzustellen, dass es nicht von Flächen stammt, auf denen nach dem 31. Dezember 2020 Entwaldung oder eine nach der EUDR relevante Waldschädigung stattgefunden hat, und dass die einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes eingehalten wurden.
Die EU-Kommission hat die Länder der Welt hierfür in drei Risikokategorien eingestuft: Länder mit geringem Risiko, Länder mit Standardrisiko und Länder mit hohem Risiko. Die Einstufung bezieht sich auf das Risiko, dass in dem jeweiligen Land relevante Rohstoffe erzeugt werden, die nicht den Anforderungen der EUDR hinsichtlich Entwaldungsfreiheit entsprechen.
Stammt der relevante Rohstoff ausschließlich aus Ländern mit geringem Risiko, kann unter den Voraussetzungen der EUDR eine vereinfachte Sorgfaltspflicht angewendet werden. Die vorgeschriebenen Informationen und Nachweise zur Herkunft müssen weiterhin erhoben und dokumentiert werden. Auf die reguläre Risikobewertung und die Maßnahmen zur Risikominderung kann jedoch grundsätzlich verzichtet werden, sofern keine Informationen oder Hinweise vorliegen, die auf ein Risiko der Umgehung der EUDR oder auf eine Vermischung mit Rohstoffen oder Erzeugnissen unbekannter Herkunft oder aus Ländern mit Standard- oder hohem Risiko hindeuten.
Die EU-Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1093 folgende Länderklassifizierung vorgenommen:
Länder mit geringem Risiko (Auswahl): Alle 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, darunter Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Slowenien, Tschechien, Spanien und Polen. Weitere Beispiele sind die USA, Kanada, Australien, Norwegen, die Schweiz, das Vereinigte Königreich, Japan, Südkorea, China, Indien, Vietnam, Ghana, Chile, Costa Rica, Marokko, Georgien, Neuseeland, Singapur, Uruguay, die Philippinen, Sri Lanka und Thailand.
Länder mit Standardrisiko (Auswahl): Hierzu gehören alle Länder, die von der EU-Kommission weder als Länder mit geringem noch als Länder mit hohem Risiko eingestuft wurden. Beispiele sind Brasilien, Argentinien, Kolumbien, Peru, Mexiko, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Paraguay, Venezuela, Kamerun, Côte d’Ivoire, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Tansania, Uganda, Sambia, Simbabwe, Indonesien, Malaysia und Pakistan.
Länder mit hohem Risiko: Belarus, Myanmar, Nordkorea und Russland.
Die Länderklassifizierung kann von der EU-Kommission überprüft und geändert werden. Für die Anwendung der EUDR sollte daher jeweils die aktuelle Einstufung herangezogen werden.
Abgabe der EUDR Sorgfaltserklärung an eine Europäische TRACES Plattform
Marktteilnehmer, die nach der EUDR zur Abgabe einer Sorgfaltserklärung verpflichtet sind, müssen diese vor dem Inverkehrbringen oder der Ausfuhr des betreffenden Erzeugnisses elektronisch über das EUDR-Informationssystem der EU übermitteln. Die Sorgfaltserklärung enthält die vorgeschriebenen Angaben zum Erzeugnis und seiner Herkunft, darunter unter anderem Produktart, Menge, Erzeugerland und die erforderlichen Geolokalisierungsangaben; bei Holz ist auch der vollständige wissenschaftliche Name der Holzart anzugeben. Nach der Übermittlung und der automatisierten Erstellung eines Risikoprofils weist das Informationssystem der Sorgfaltserklärung eine Referenznummer sowie eine damit verbundene Prüfnummer (Verification Number) zu. Die Referenznummer dient der eindeutigen Zuordnung der Sorgfaltserklärung, während die Prüfnummer der zusätzlichen Sicherheit der darin enthaltenen Daten dient. Zentrale Plattform TRACES.
Betroffene Betriebe der Holzwirtschaft
Die EUDR betrifft die Holzlieferkette von der Erzeugung des Rohstoffs bis zu den in der Verordnung erfassten Holzprodukten. Welche Pflichten ein einzelner Betrieb erfüllen muss, hängt jedoch davon ab, welche Rolle er innerhalb der Lieferkette einnimmt. Die EUDR unterscheidet dabei insbesondere zwischen Marktteilnehmern, nachgelagerten Marktteilnehmern und Händlern.
Die wesentliche Sorgfaltspflicht liegt beim Marktteilnehmer, der ein relevantes Erzeugnis erstmals in Verkehr bringt oder ausführt. Dieser muss die vorgeschriebenen Informationen erheben, die erforderliche Risikobewertung und gegebenenfalls Maßnahmen zur Risikominderung durchführen und grundsätzlich vor dem Inverkehrbringen oder der Ausfuhr eine Sorgfaltserklärung über das EUDR-Informationssystem abgeben.
Für nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler wurden die Anforderungen mit der Überarbeitung der EUDR Ende 2025 deutlich vereinfacht. Sie müssen grundsätzlich keine eigene Sorgfaltserklärung mehr abgeben. Das gilt auch dann, wenn ein nachgelagerter Betrieb aus einem bereits von einer Sorgfaltserklärung oder vereinfachten Erklärung erfassten Erzeugnis ein anderes relevantes Erzeugnis herstellt.
Für die Rückverfolgbarkeit bleiben jedoch Informations- und Dokumentationspflichten bestehen. Insbesondere muss der erste nachgelagerte Marktteilnehmer oder Händler die Referenznummer der Sorgfaltserklärung beziehungsweise die Identifikationsnummer einer vereinfachten Erklärung erfassen, wenn sein unmittelbarer Lieferant der Marktteilnehmer ist. Weitere Akteure in der nachgelagerten Lieferkette müssen diese Referenznummern grundsätzlich nicht erneut erfassen und weiterreichen. Bestimmte Angaben zu Lieferanten und Abnehmern müssen jedoch weiterhin dokumentiert und für mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden.
Eine besondere vereinfachte Regelung besteht außerdem für Kleinst- oder Kleinprimärerzeuger, die die dafür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen keine reguläre Sorgfaltserklärung abgeben, sondern grundsätzlich einmalig eine vereinfachte Erklärung im EUDR-Informationssystem hinterlegen und erhalten dafür eine Identifikationsnummer.
Damit bleibt die EUDR für Unternehmen entlang der Holzlieferkette relevant, die konkreten Pflichten unterscheiden sich jedoch erheblich danach, ob ein Unternehmen als Marktteilnehmer, nachgelagerter Marktteilnehmer, Händler oder Kleinst- beziehungsweise Kleinprimärerzeuger tätig wird.
Vereinfachte Sorgfaltspflicht
Die Ende 2025 beschlossenen Vereinfachungen der EUDR haben die Anforderungen an die Weitergabe von Referenznummern innerhalb der Lieferkette deutlich reduziert. Nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler müssen grundsätzlich keine eigenen Sorgfaltserklärungen mehr abgeben.
Der erste nachgelagerte Marktteilnehmer oder Händler muss jedoch weiterhin die erforderlichen Informationen zu seinem Lieferanten erfassen. Ist der unmittelbare Lieferant ein Marktteilnehmer im Sinne der EUDR, gehört hierzu auch die Referenznummer der zugehörigen Sorgfaltserklärung beziehungsweise bei einem Kleinst- oder Kleinprimärerzeuger die Identifikationsnummer der vereinfachten Erklärung.
Diese Verpflichtung zur Erfassung und Aufbewahrung der Referenz- beziehungsweise Identifikationsnummer gilt jedoch nicht für sämtliche weiteren Unternehmen entlang der nachgelagerten Lieferkette. Damit soll gerade vermieden werden, dass große Mengen an Referenznummern über jede einzelne Stufe der Lieferkette weitergegeben und dort erneut verwaltet werden müssen.
Unabhängig davon bestehen für nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler weiterhin bestimmte Informations- und Aufbewahrungspflichten zu ihren Lieferanten und Abnehmern.
EUDR und Holz von Hier
EUDR umsetzen – mit HOLZ VON HIER einfacher und nachvollziehbarer
Die EUDR bringt für viele Betriebe der Holzbranche neue Anforderungen an Herkunftsnachweise, Dokumentation und Rückverfolgbarkeit. HOLZ VON HIER® bietet dafür eine bereits bestehende digitale Infrastruktur, mit der Lieferungen und die dazugehörigen Herkunftsinformationen systematisch erfasst und dokumentiert werden können.
Der entscheidende Vorteil: EUDR-relevante Informationen müssen nicht losgelöst von den tatsächlichen Warenströmen verwaltet werden. HOLZ VON HIER® verbindet die Dokumentation mit den konkreten Lieferungen und Buchungsvorgängen im System. Damit können Herkunft, Mengen, Lieferzeitpunkte und die jeweils verfügbaren EUDR-relevanten Informationen nachvollziehbar zusammengeführt werden.
Weniger zusätzlicher Aufwand
Viele Informationen, die für die EUDR benötigt werden, entstehen bei HOLZ VON HIER® bereits im Rahmen der normalen Lieferketten- und Zertifizierungsprozesse. Betriebe können dadurch vorhandene Datenstrukturen nutzen, anstatt für die EUDR vollständig neue parallele Dokumentationsprozesse aufzubauen.
Lieferungsbezogene Dokumentation
HOLZ VON HIER® dokumentiert Warenströme mengen- und zeitbezogen. Dadurch können Informationen konkreten Lieferungen zugeordnet werden. Gerade bei vielen Lieferanten, unterschiedlichen Holzherkünften und laufenden Warenbewegungen schafft dies Übersicht und erleichtert die betriebliche Nachweisführung.
Unterstützung bei EUDR-relevanten Informationen
Je nach Rolle eines Unternehmens innerhalb der Lieferkette gelten unterschiedliche EUDR-Pflichten. HOLZ VON HIER® kann dabei helfen, die verfügbaren Informationen strukturiert zu erfassen, aufzubewahren und für die jeweils erforderlichen Prozesse bereitzustellen.
Schnittstelle zum EUDR-Informationssystem
Für Marktteilnehmer, die eine Sorgfaltserklärung oder vereinfachte Erklärung über das EUDR-Informationssystem übermitteln müssen, kann die digitale Anbindung von HOLZ VON HIER® den Prozess unterstützen. Soweit der Betrieb HOLZ VON HIER® entsprechend autorisiert, können die dafür vorgesehenen Daten und Prozesse über die Schnittstelle verarbeitet werden. Die rechtliche Verantwortung des jeweiligen Marktteilnehmers für die Einhaltung seiner EUDR-Pflichten bleibt dabei bestehen.
Plausibilität statt bloßer Datensammlung
Ein weiterer Vorteil liegt in der Verknüpfung von Herkunfts-, Mengen- und Lieferinformationen. Dadurch können Unstimmigkeiten in den dokumentierten Warenströmen leichter erkannt und bestimmte Eingabe- oder Zuordnungsfehler reduziert werden.
Eine Lösung für EUDR und Herkunftsnachweis
HOLZ VON HIER® ist damit mehr als eine zusätzliche EUDR-Dokumentation. Betriebe nutzen eine Infrastruktur, die Herkunft und Warenströme bereits im Rahmen der Zertifizierung dokumentiert und diese Informationen zugleich für EUDR-relevante Prozesse nutzbar machen kann.
Für Betriebe bedeutet das: weniger parallele Systeme, weniger manuelle Datenverwaltung und eine nachvollziehbare Dokumentation der eigenen Lieferketten.
Wer HOLZ VON HIER® bereits nutzt, muss für die EUDR nicht bei null anfangen. Und wer neu einsteigt, verbindet die Umsetzung EUDR-relevanter Anforderungen mit einer strukturierten Herkunfts- und Lieferkettendokumentation.
EUDR einfacher umsetzen – mit der Schnittstelle von HOLZ VON HIER®
Die EUDR verlangt von den jeweils verpflichteten Marktteilnehmern, dass sie die erforderlichen Informationen zur Herkunft ihrer Produkte erfassen, dokumentieren und – soweit erforderlich – eine Sorgfaltserklärung über das EUDR-Informationssystem der EU übermitteln.
Die EUDR-Schnittstelle von HOLZ VON HIER® verbindet diese Anforderungen mit den ohnehin vorhandenen Liefer- und Buchungsdaten im HOLZ VON HIER®-System. Bei entsprechender Autorisierung des Betriebes kann die Übermittlung der erforderlichen Sorgfaltserklärung an das EUDR-Informationssystem unterstützt bzw. automatisiert durchgeführt werden. Die Verantwortung für die Einhaltung der EUDR verbleibt beim jeweiligen Marktteilnehmer.
Das bietet Betrieben vier wesentliche Vorteile:
Vorteil 1: EUDR-Dokumentation direkt mit der tatsächlichen Lieferung verbinden
HOLZ VON HIER® dokumentiert nicht nur Herkunftsinformationen, sondern auch Mengen, Lieferzeitpunkte und Warenbewegungen. Dadurch können die vorhandenen EUDR-relevanten Informationen den tatsächlichen Lieferungen zugeordnet werden.
Gerade bei Betrieben mit vielen Lieferanten und laufenden Warenbewegungen erleichtert dies die Übersicht und Nachvollziehbarkeit. Informationen werden nicht losgelöst vom tatsächlichen Warenstrom verwaltet, sondern mit den im System dokumentierten Lieferungen verbunden.
Vorteil 2: Weniger manuelle Arbeit und weniger Fehlerquellen
Die EUDR bringt zusätzliche Anforderungen an Erfassung, Verwaltung und Übermittlung von Daten mit sich. Werden diese Informationen manuell aus unterschiedlichen Unterlagen und Systemen zusammengetragen, können Übertragungs-, Zuordnungs- oder Eingabefehler entstehen.
HOLZ VON HIER® nutzt dagegen Daten, die bereits im Rahmen der Lieferketten- und Zertifizierungsprozesse erfasst und geprüft werden. Automatisierte Plausibilitäts- und Konsistenzprüfungen können dabei helfen, Unstimmigkeiten frühzeitig zu erkennen und bestimmte Eingabe- und Zuordnungsfehler zu vermeiden.
Vorteil 3: Bessere Abgrenzung und Nachvollziehbarkeit von Warenströmen
HOLZ VON HIER® erfasst Lieferungen mengen- und zeitbezogen. Rohstoffeingänge werden im Rahmen der Zertifizierung den entsprechenden Warenströmen zugeordnet.
Diese differenzierte Dokumentation kann im Falle einer behördlichen Prüfung von Vorteil sein, weil Herkunfts-, Mengen- und Lieferinformationen nachvollziehbar dokumentiert und konkreten Vorgängen zugeordnet werden können.
Statt große Datenmengen unabhängig vom tatsächlichen Warenstrom zu verwalten, entsteht eine strukturierte und lieferungsbezogene Dokumentation.
Vorteil 4: Dokumentation an einem Ort
Die im HOLZ VON HIER®-System erfassten Informationen stehen dem Betrieb in seinem eigenen Account zur Verfügung. EUDR-relevante Angaben, Lieferinformationen und – soweit für den jeweiligen Vorgang vorhanden – die zugehörigen Referenz- oder Identifikationsnummern können damit strukturiert dokumentiert und für die betriebliche Nachweisführung bereitgehalten werden.
Das erleichtert sowohl die laufende Verwaltung als auch die Vorbereitung auf mögliche behördliche Prüfungen.
Der entscheidende Vorteil
Mit HOLZ VON HIER® muss die EUDR-Dokumentation nicht als völlig neues, paralleles System neben der bestehenden Lieferkettendokumentation aufgebaut werden.
Herkunft, Mengen, Lieferzeitpunkte, Warenströme und EUDR-relevante Informationen können innerhalb einer bestehenden digitalen Infrastruktur zusammengeführt werden.
Das bedeutet für Betriebe: weniger manuelle Datenverwaltung, bessere Nachvollziehbarkeit und eine strukturierte Grundlage für die Erfüllung der jeweils geltenden EUDR-Anforderungen.
European Timber – auch für Sortimente außerhalb der HOLZ VON HIER®-Kriterien
Nicht jedes Holzprodukt aus europäischen Lieferketten erfüllt die Anforderungen für eine Zertifizierung mit HOLZ VON HIER® (HVH) oder LOW CARBON TIMBER® (LCT). Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die für diese Zertifizierungen festgelegten Anforderungen an Transportentfernungen nicht eingehalten werden.
Für solche Sortimente wurde im HOLZ VON HIER®-System die zusätzliche Kontrolllinie EUROPEAN TIMBER® (EUT) eingerichtet.
Über EUROPEAN TIMBER® können Warenströme dokumentiert werden, bei denen die für EUT festgelegten Anforderungen an die europäische Herkunft und Lieferkette nachgewiesen werden. Damit können auch Sortimente, die nicht die strengeren Kriterien von HOLZ VON HIER® oder LOW CARBON TIMBER® erfüllen, nachvollziehbar in das digitale Lieferkettensystem eingebunden werden.
Dies ist auch im Hinblick auf die EUDR von Interesse: Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind derzeit von der EU-Kommission als Länder mit geringem Risiko im Sinne der EUDR eingestuft. EUROPEAN TIMBER® kann Betriebe dabei unterstützen, die Herkunft und den Verlauf entsprechender Warenströme nachvollziehbar zu dokumentieren und die dafür relevanten Informationen bereitzuhalten.
Die Einstufung als Land mit geringem Risiko erfolgt ausschließlich durch die EU-Kommission. EUROPEAN TIMBER® ersetzt daher weder die gesetzlich vorgeschriebenen EUDR-Prüfungen noch nimmt das System selbst eine Einstufung einer Lieferkette als „Low Risk“ im Sinne der EUDR vor.
Damit ergänzt EUROPEAN TIMBER® die bestehenden HOLZ VON HIER®-Angebote: HVH und LCT für Sortimente, die deren weitergehende Zertifizierungskriterien erfüllen, und EUT für weitere nachweislich europäische Warenströme, die innerhalb des digitalen Lieferkettensystems dokumentiert werden sollen.
Zusätzliche Unterstützung bei Risikobewertung und Risikomanagement
Für Unternehmen, die im Rahmen der EUDR eine Risikobewertung durchführen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen müssen, bietet HOLZ VON HIER® ergänzende Serviceleistungen an. Diese können insbesondere bei Lieferketten und Herkünften hilfreich sein, die nicht bereits über HOLZ VON HIER® (HVH), LOW CARBON TIMBER® (LCT) oder EUROPEAN TIMBER® (EUT) dokumentiert werden.
Das Angebot richtet sich insbesondere an Unternehmen, die für die Bewertung ihrer Lieferketten keine eigenen Datenbanken oder Risikomanagementsysteme einsetzen und hierfür zusätzliche Informationen und Werkzeuge benötigen.
HOLZ VON HIER® unterstützt Netzwerkmitglieder dabei mit verschiedenen Informations- und Analyseangeboten. Hierzu gehören Auswertungen auf Grundlage der HVH-ESG-Datenbank und der HVH-ORIGIN-Plattform sowie das HVH-Lieferkettensimulationstool. Diese Instrumente können Unternehmen dabei unterstützen, relevante Informationen zu Lieferketten und Herkünften zusammenzuführen, mögliche Risiken zu erkennen und erforderliche Maßnahmen vorzubereiten und zu dokumentieren.
Soweit Unternehmen nach der EUDR zu einer jährlichen öffentlichen Berichterstattung über ihre Sorgfaltspflichtregelung verpflichtet sind, kann HOLZ VON HIER® auf Wunsch auch bei der Zusammenstellung und Aufbereitung der hierfür erforderlichen Informationen sowie bei der Erstellung eines entsprechenden Berichtsentwurfs unterstützen.
Die Angebote von HOLZ VON HIER® dienen der Unterstützung bei der betrieblichen Umsetzung der EUDR. Die Prüfung der für den jeweiligen Marktteilnehmer geltenden Anforderungen, die abschließende Risikobewertung sowie die Verantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten verbleiben beim jeweils verpflichteten Unternehmen.
Fazit
EUDR mit HOLZ VON HIER® einfacher umsetzen
Je nachdem, welche Rolle ein Betrieb innerhalb der Lieferkette einnimmt, stellt die EUDR unterschiedliche Anforderungen. HOLZ VON HIER® kann Betriebe dabei unterstützen, die für sie relevanten Anforderungen möglichst einfach in die bestehenden Abläufe zu integrieren.
Für Marktteilnehmer, die eine Sorgfaltserklärung abgeben müssen, bietet das digitale Controllingsystem von HOLZ VON HIER® die Möglichkeit, die dafür erforderlichen Daten aus den im System dokumentierten Liefer- und Warenströmen zu nutzen. Bei entsprechender Autorisierung kann die Übermittlung der Sorgfaltserklärung an das EUDR-Informationssystem der EU über die HVH-Schnittstelle automatisiert unterstützt werden. Dadurch können zusätzliche manuelle Eingaben und der Aufbau paralleler Prozesse reduziert werden. Die rechtliche Verantwortung für die Erfüllung der EUDR-Anforderungen verbleibt beim jeweiligen Marktteilnehmer.
Auch nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler können von der digitalen Dokumentation profitieren. Sie müssen nach den aktuellen EUDR-Regelungen grundsätzlich keine eigenen Sorgfaltserklärungen mehr abgeben, haben aber weiterhin bestimmte Informations- und Aufbewahrungspflichten. HOLZ VON HIER® kann dabei helfen, die für die jeweilige Lieferung verfügbaren Informationen sowie gegebenenfalls erforderliche Referenz- oder Identifikationsnummern strukturiert zu erfassen und zu dokumentieren.
Ein weiterer Vorteil ist die technische Anbindung an das EUDR-Informationssystem der EU. Soweit die erforderlichen Vorgänge über die HOLZ VON HIER®-Schnittstelle abgewickelt werden können, muss der Betrieb hierfür nicht selbst eine eigene technische Schnittstelle zum EUDR-Informationssystem entwickeln und betreiben.
Damit verbindet HOLZ VON HIER® die EUDR-relevante Dokumentation mit den ohnehin im System erfassten Lieferungen, Mengen und Warenströmen. Das kann den zusätzlichen Verwaltungsaufwand reduzieren, Fehlerquellen bei der manuellen Datenübertragung verringern und die Nachvollziehbarkeit der erforderlichen Informationen erleichtern.
HOLZ VON HIER® unterstützt seine Netzwerkbetriebe darüber hinaus bei Fragen zur praktischen Umsetzung der EUDR und zur Nutzung der neuen Schnittstellen und Funktionen.
