Kurzinfos zur EUDR

Einleitendes

Die EUDR (EU Deforestation Regulation) ist eine neue EU-Verordnung zur Verhinderung von Entwaldung. Offizieller Name: Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Produkte.

Die EUDR ist in der EU beschlossen und wird Ende des Jahres 2025 für alle Wirtschaftsakteure und Länder der EU verbindlich. In dem Zusammenhang wird oft ein hoher bürokratischer Aufwand diskutiert. HOLZ VON HIER hat daher frühzeitig Lösungen geschaffen, damit die bei Holz von Hier beteiligten Betrieben ihre EUDR Nachweise konform, einfach und sicher erbringen können.

Ziel der EUDR

Die EUDR soll sicherstellen, dass Produkte, die in der EU verkauft oder exportiert werden, nicht zur Entwaldung oder Waldschädigung beitragen – weder legal noch illegal. Die EUDR hat den (im Grunde vernünftigen) Zweck, Entwaldung in Risikogebieten zu reduzieren.  Hierzu sollen Holz (und andere Produkte), die auf Flächen produziert wurden, für die dazu oder vorher Wald gerodet wurde, nicht mehr in der EU in Verkehr gelangen.

Betroffene Produkte

Die EUDR betrifft neben Rohstoffen wie Rindfleisch, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Kautschuk vor allem auch Holz und Produkte daraus.

Unterschiede zur EUTR

Die EUDR „European deforestation regulation“ (Entwaldungsfreie Lieferketten) ist die Nachfolgeverordnung zur EUTR (Europäische Holzhandelsverordnung). Im Wesentlichen ist neu gegenüber der EUTR, dass einerseits nicht nur Rechtskonformität (bei EUTR), sondern darüber hinaus auch Nachhaltigkeitsanforderungen (kein Holz von Entwaldungsflächen) gestellt werden. Zum anderen ist die EUDR eine Verschärfung, als Verstöße nunmehr nicht mehr unter das Ordnungsrecht sondern unter das Strafrecht fallen.

Folgen bei Verstößen

Anders als bei der alten EUTR sind die Folgen bei Verstößen bei EUDR erheblich: Import-/Export Verbote, Geldbußen bis zu 4 % des EU-Jahresumsatzes, Öffentliche Listung der Verstöße und Beschlagnahme von Produkten.

Pflichten für Unternehmen

Unternehmen (auch Importeure/Exporteure) müssen sicherstellen, dass die Produkte: nach dem 31. Dezember 2020 nicht auf entwaldeten Flächen erzeugt wurden, rechtskonform im Erzeugerland produziert wurden, mit einer Sorgfaltserklärung („Due Diligence Statement“) belegt sind, inklusive Geolokalisierung der Anbauflächen dokumentiert sind (GPS-Koordinaten).

Sorgfaltspflicht im Sinne der EUDR

Sorgfaltspflicht im Sinne der EUDR bedeutet, dass Betriebe, die Holzprodukte herstellen, handeln und verarbeiten, sicherstellen müssen, dass das Material hierfür nicht von Flächen stammt, die entwaldet wurden und zudem dass sie legal geerntet und gehandelt wurden.

Hierzu ist folgendes zu ermitteln bzw. auszuführen:

  • Nachweis der Herkunft: Der Betrieb muss nachweisen können, woher das Holz stammt. Das umfasst die Dokumentation der Lieferkette und die Herkunftsnachweise der Holzlieferanten.
  • Sorgfaltspflichten: Der Betrieb muss Sorgfaltspflichten erfüllen, um sicherzustellen, dass die Holzlieferanten keine illegalen oder umweltschädlichen Praktiken anwenden.
  • Risikoanalyse: Es ist notwendig, eine Risikoanalyse durchzuführen, um festzustellen, ob das Holz aus Gebieten stammt, die von Abholzung betroffen sind.
  • Maßnahmen bei hohem Risiko: Falls ein hohes Risiko besteht, muss der Betrieb zusätzliche Maßnahmen ergreifen, wie z.B. die Überprüfung der Lieferanten oder die Durchführung von Audits.
  • Transparenz und Dokumentation: Der Betrieb sollte alle Schritte dokumentieren und transparent machen, um die Einhaltung der EUDR nachweisen zu können. Aufbewahrung der Unterlagen für 5 Jahre.

Risikoabschätzung

Im Rahmen der Sorgfaltspflicht ist das Risiko zu prüfen bzw. auszuschließen, dass die Flächen, von denen der Rohstoff (in dem Fall Rundholz) gewonnen wurde, von Entwaldung betroffen sind. Die EU hat in einer Vor-Kategorisierung eine Einstufung der Länder der Welt in unterschiedliche Risikokategorien vorgenommen, Länder mit geringem Risiko, solche mit Standardrisiko und solche mit hohem Risiko.

Bezieht ein Marktteilnehmer Holz aus Ländern mit geringem Risiko, so unterliegt er einer ‚vereinfachten‘ Sorgfaltspflicht. In dem Fall kann er sich auf Sorgfaltserklärungen seiner Vorlieferanten stützen und muss nicht selber eine Risikoabschätzung der Flächen, auf denen das Holz gewonnen wurde, vorzunehmen.

Nachfolgend ist eine Auflistung der drei Risikokategorien wiedergegeben.

Länder mit niedrigem Risiko (Beispiele). Alle 27 EU-Länder, darunter Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Slowenien, Tschechen, Spanien, Polen u.a. Weitere Länder: USA, Kanada, Australien, Norwegen, Schweiz, Japan, Südkorea, Vereinigtes Königreich, China, Saudi-Arabien, Vietnam, Ghana, Indien, Chile, Costa Rica, Marokko, Georgien, Neuseeland, Singapur, Uruguay.

Länder mit Standardrisiko (Beispiele): Lateinamerika: Brasilien, Argentinien, Kolumbien, Peru, Mexiko, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Paraguay, Venezuela. Afrika: Kamerun, Elfenbeinküste, Ghana, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Tansania, Uganda, Sambia, Simbabwe. Asien: Indonesien, Malaysia, Pakistan, Philippinen, Sri Lanka, Thailand.

Länder mit hohem Risiko: Belarus, Myanmar, Nordkorea, Russland.

Abgabe der EUDR Sorgfaltserklärung an eine Europäische TRACES Plattform

Grundsätzlich ist an eine zentrale Plattform TRACES (https://eudr.webcloud.ec.europa.eu/tracesnt/index)  auf elektronischem Weg eine Sorgfaltserklärung abzugeben, mit entsprechenden Angaben zum Produkt (Produkt, Holzart, Menge, Waldort u.a.). Anschließend erhält man von der Plattform eine Referenznummer für dieses Produkt bzw. die Charge sowie eine Prüfnummer (1 und/oder 2), anhand derer die entsprechenden Daten abgerufen und zurückverfolgt werden können.

Betroffene Betriebe der Holzwirtschaft

Die EUDR betrifft letztlich alle Produzenten von Holzprodukten in der Lieferkette, also Waldbesitzer, 1. Verarbeitungsstufe, Handel sowie Verarbeiter.

In den vergangenen Monaten kursierten viele unterschiedliche Informationen darüber, welcher Akteur wie genau betroffen ist, und was er eigentlich zu tun hat. Diese haben in der Branche nicht unerhebliche Verwirrung gestiftet. Außerdem wurde viel über Vereinfachungen in der Umsetzung diskutiert bzw. eine solche eingefordert, bis hin zur Abschaffung der Verordnung oder einer Aufhebung der Sorgfaltspflicht bei Holz aus Ländern mit geringem oder keinem Entwaldungsrisiko.

Generell gelten für Betriebe über 250 MA (Nicht KMU) die regulären Sorgfaltspflichten, für Betriebe unter 250 MA vereinfachte Sorgfaltspflichten. Die genauen Konsequenzen für den einzelnen Betrieb sind dennoch vor allem im Hinblick auf die praktische Umsetzung im Alltag immer noch nicht eindeutig geklärt. Etwas widersprüchlich sind die Informationen und Aussagen dahingehend, ob ein Betrieb, der erstmals ein bestimmtes Holzprodukt in Verkehr bringt, hierfür eine eigene Sorgfaltserklärung abgeben muss. Dabei wird über die internationalen Warencodenummern definiert, ob es sich um ein ‚neues‘ Produkt handelt. In diesem Sinne stellt jeder Akteur in der Holzkette ein neues Produkt her (ein Sägewerk macht aus Rundholz Schnittholz, ein Zimmerer aus Schnittholz ein Haus, ein Schreiner aus Schnittholz ein Möbel etc.) und ist also betroffen.

In der verbreiteten, aktuellen ‚Lesart‘ diverser Broschüren wird vermittelt, dass KMU, also Betriebe <  250 MA, im Sinne einer vereinfachten Sorgfaltspflicht für ihre Produkte nicht selbst eine eigene Sorgfaltserklärung (an die TRACES Plattform) abgeben müssen, WENN für die verwendeten Materialien bereits eine Sorgfaltserklärung vom Vorlieferanten vorliegt. Das vermittelt in der THEORIE den Eindruck, dass man nur beliebige Dokumente mit Referenznummern aufbewahren muss (z.B. wie bei Belegen für die Steuer). Das Problem in der PRAXIS ist und wird sein, dass jeder in der Lieferkette dann „händisch“ selbst Referenznummern an seine Kunden weitergeben müsste (z.B. KMU Sägewerk oder Handel an Zimmerer).

Zumindest indirekt ist daher also jeder Akteur in der Lieferkette betroffen und muss Referenznummern von Vorlieferanten einholen sowie an Kunden weitergeben.

Unabhängig von der exakten Ausführung ist aber dennoch davon auszugehen, dass die EUDR umgesetzt und spätestens Anfang 2026 für die Betriebe Realität werden wird. Es ist daher sinnvoll, sich mit dem Thema und der Umsetzung zu beschäftigen, um vorbereitet zu sein.

Vereinfachte Sorgfaltspflicht für KMU: Unterschiede zwischen THEORIE und PRAXIS

Was die „händische“ Weitergabe der Referenznummern in der PRAXIS bedeutet, verdeutlicht die folgende Abbildung an einer sehr einfachen  Lieferkette, die im Folgenden erläutert wird.

Sägewerke DÜRFEN NUR ! Holz kaufen, für das eine Referenznummer des Waldbesitzers vorliegt. Selbst wenn dieser Waldbesitzer nur einmal pro Jahr (wie aktuell grundsätzlich möglich) eine Sorgfaltserklärung abgibt und hierfür eine einzige Referenznummer bekommt, die der Betrieb dann an Kunden weitergibt, wären dies bei einem mittelständischen Sägewerk schnell einmal z.B. 100 Referenznummern (+ 100 zugehörige Prüfnummern 1, + ggf. 100 zugehörige Prüfnummern 2).

Selbst wenn das Sägewerk keine eigene Sorgfaltserklärung abgibt, müsste es allen seinen Kunden die Referenznummern aller seiner bezogenen Rohstoffe (also 100 x 2 bzw. x 3) übermitteln, die in dem gelieferten Produkt verarbeitet sein können und zwar BEVOR (!) es diese Produkte vermarkten darf. Angenommen, das Sägewerk liefert über den Handel, so bekommt der Händler 100 (bzw. 200 oder 300) verschiedene Nummern. Wenn nun ein Holzbaubetrieb z.B. bei 4 verschiedenen Händlern einkauft (für die exemplarisch das gleiche gilt), so erhält der Holzbaubetrieb für das Holz, welches er in seinen Häusern verarbeitet, 4.000 Referenznummern (+ 4.000 zugehörige Prüfnummern 1 + ggf. 4.000 zugehörige Prüfnummern 2).

Hier ein Beispiel für Referenz- und Prüfnummer:

Referenznummer: 25SIDVOLZM6251

Prüfnummer: V0DHRJIR

Mit HOLZ VON HIER die EUDR einfach umsetzen

Wie hilft Holz von Hier® hilft bei der Umsetzung der EUDR?

Holz von Hier® unterstützt Betriebe in mehrfacher Hinsicht bei der Umsetzung der EUDR und erleichtert die Erfüllung der Anforderungen inhaltlich und verfahrenstechnisch. Eine Abgabe der Sorgfaltsplicht ist über HOLZ VON HIER als autorisierter Bevollmächtigter einfach und konform möglich.

  • Holz von Hier® zertifizierte Produkte sind automatisch EUDR konform.

Nach einem umfangreichen Dialog mit dem BMEL im Rahmen eines Runden Tisches zur EUDR sowie Prüfbehörden (z.B. der BLE – Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung -, die in Deutschland für die Kontrolle der EUDR Umsetzung durch die Betriebe verantwortlich ist), sind Produkte, die mit dem Umweltzeichen Holz von Hier® ausgezeichnet sind, automatisch EUDR konform, da aufgrund des digitalen Controllingsystems von Holz von Hier die Warenströme und die von der EUDR geforderten Informationen entlang der gesamten Lieferkette vom Waldort bis zum Kunden erfasst werden und auch bis dorthin wieder zurückverfolgt werden können.

  • Für Produkte, die über das digitale Controllingsystem mit Holz von Hier® zertifiziert werden, ist vom Betrieb keine weitere Aktion im Rahmen der EUDR mehr erforderlich.

Dies wurde mit der für die TRACES Plattform zuständigen Direktion der EU Kommission abgestimmt. Nutzt ein Betrieb das digitale Buchungssystem zur Generierung eines produktbezogenen Holz von Hier® Zertifikats, so kann, mit Einverständnis und Autorisierung des Betriebes, über eine IT Schnittstelle, die Holz von Hier zu der europäischen TRACES Plattform eingerichtet hat, für genau diese Lieferung automatisch auch eine Sorgfaltserklärung an die Plattform abgegeben werden. Ebenfalls wird gleichzeitig automatisch eine Referenz- und eine Prüfnummer ‚abgeholt‘ und an den Kunden dieser Charge oder Lieferung weitergegeben. Hiermit sind alle Verpflichtungen des Betriebs erfüllt und er muss nicht weiter tätig werden. Über das Controllingsystem sind in dem jeweiligen betrieblichen Account, der nur für den Accountinhaber einsehbar ist, auch alle Dokumentationen archiviert, auf die der Betrieb im Prüfungsfall dann wieder zurückgreifen kann. Voraussetzung hierfür ist, dass zuvor Holz von Hier vom Betrieb für die stellvertretende Abgabe einer Sorgfaltserklärung autorisiert wurde.

Abgabe der Sorgfaltspflicht über die neue HOLZ VON HIER Schnittstelle zur TRACES Plattform der EUDR

Die neue EUDR-Schnittstelle von Holz von Hier erledigt die Abgabe der Sorgfaltsplicht für alle Betriebe in der Lieferkette (bei Autorisierung durch den Betrieb) automatisiert, datensicher und unmittelbar im Rahmen einer üblichen Buchungstransaktion.

Das hat verschiedene Vorteile:

  1. Reduktion der Anzahl von Referenznummern der Vorlieferanten. Darüber freut sich Ihr Kunde!
  2. Vermeidung von Fehlern
  3. Minderung des finanziellen Risikos
  4. Saubere Dokumentation

Vorteil 1: Reduktion der Anzahl von Referenz-nummern der Vorlieferanten

Wenn z.B. im Falle eines Sägewerks einmalig am Anfang des Jahres über TRACES eine Sorgfaltserklärung abgegeben wird, und diese etwa Referenznummern von 100 Waldbesitzern als Rohstofflieferanten umfasst, werden auf der Plattform für alle produzierten und vermarkteten Lieferungen des Sägewerks auch alle diese 100 Nummern hinterlegt, auch wenn vielleicht bereits nach einem Monat die Mengen von z.B. 30 Waldbesitzern gar nicht mehr zur Verfügung stehen und somit als Herkunft auch gar nicht mehr relevant wären. Im Gegensatz dazu erfasst das System von Holz von Hier® nicht nur die Referenznummern der Waldbesitzer, sondern auch die Mengen und Zeitpunkte der Rundholzlieferungen. Diese werden im Rahmen der Zertifizierung von Produkten mit Holz von Hier® nach Eingangszeitpunkt chronologisch ‚ausgebucht‘ und werden bei späteren Lieferungen nicht mehr einbezogen. Das ist nicht nur ‚korrekter‘ (!) im Sinne der Zielsetzungen der EUDR, sondern reduziert auch z.B. den Aufwand (und Kosten) bei einer eventuellen Prüfung durch die Behörde sowie das Risiko der Betroffenheit von Lieferungen von kritischen Herkünften (s. vorheriger Punkt).

Vorteil 2: Vermeidung von Fehlern.

Die TRACES Plattform prüft selber nichts! Ein Marktteilnehmer kann hier die unsinnigsten Kombinationen eingeben (z.B. Schnittholz aus Kakao herstellen; verschiedenste Holzarten in einer Sorgfaltserklärung zusammenfassen ohne entsprechende Mengenangaben, die sich dann nicht in vermarkteten Produkten wiederfinden; mehr Mengen an Produkten auf den Markt bringen, als in Form von Rohstoffen überhaupt möglich wäre etc.). Das klingt zunächst harmlos, kann einem aber im Falle einer Prüfung böse auf die Füße fallen. In dem Fall sind die Produkte aber bereits auf dem Markt und es drohen somit sogar Sanktionen. Bei Abgabe der Sorgfaltserklärung über die Schnittstelle im Holz von Hier Buchungssystem können solche Fehler nicht passieren, da das System von Holz von Hier ja bereits diese Faktoren geprüft hat. Holz von Hier® arbeitet daher genauer und exakter, als die TRACES Plattform. 

Vorteil 3: Minderung des finanziellen Risikos.

Bei einer Aggregierung (also einer zeitlichen und/oder mengenmäßigen Zusammenlegung von Chargen) sind alle Produkte, die mit dieser Referenznummer auf den Markt gebracht werden, betroffen, also z.B. die gesamte Jahresproduktion im obigen Fall. Das bedeutet, dass im Falle auch nur einer einzigen kritischen Herkunft in der Lieferkette zuvor, die ggf. bei einer Prüfung beanstandet wird, ALLE auf den Markt gebrachten Produkte auch von Sanktionen betroffen sind. Eine Splittung der Sorgfaltserklärung auf kleinere Chargen mindert daher deutlich das finanzielle Risiko durch Sanktionen. Hinzu kommt, dass im Rahmen einer Prüfung in einem solchen Fall alle Marktteilnehmer der vorgelagerten sowie nachgelagerten Lieferketten ‚ins Visier‘ genommen werden. Das belastet auch die Beziehungen zu Lieferanten und zu Kunden. Bei Abgabe der Sorgfaltserklärung über die Schnittstelle im Holz von Hier Buchungssystem können solche Fehler nicht passieren, da bei HVH jede Lieferkette quasi in Echtzeit erfasst wird.

Vorteil 4: Saubere Dokumentation.

Im Falle einer Prüfung durch die zuständige Behörde liegen bei einer Abgabe von Sorgfaltserklärungen über das Holz von Hier®-System für sämtliche so gebuchte Lieferungen, im firmeneigenen Account, der nur für den Inhaber einsehbar ist, eine entsprechende Dokumentation mit Referenznummer und EUDR konformen Angaben vor. Diese brauchen vom Betrieb nur heruntergeladen zu werden. Das erleichtert die Dokumentation.

Was ist mit ihren Sortimenten, die nicht den Kriterien von Holz von Hier entsprechen?

Unternehmen deren Lieferketten alle geschlossen innerhalb der EU verlaufen haben durch die Nutzung des HVH Systems generell den Vorteil, dass sie nachweislich als „Low Risk Lieferketten“ eingestuft werden können. Der Nachweis hierüber können sie einfach, schnell und unkompliziert mit dem digitalen Lieferkettensystem von Holz von Hier® (HVH) erbringen. Im HVH System wurde hierfür im Zuge der Anpassung an die EUDR Vorgaben eine zweite Kontrolllinie eingeführt mit der Bezeichnung ‚European Timber‘ (EUT). Hierüber können ihre Sortimente gebucht werden, die zu große Transportentfernungen aufweisen, um als Holz von Hier® (HVH) zertifiziert werden könnten, die aber nachweislich im gesamten Stoffstrom „cradle-to-gate“ innerhalb der Europäischen Union verlaufen und damit gemäß der EUDR als „Low Risk Lieferketten“ eingestuft werden können.

Und was ist mit Holzimporten von außerhalb der EU?

Größere Unternehmen, die regulären Sorgfaltsplichten unterliegen, weil sie Lieferketten außerhalb der EU haben, die also weder mit Holz von Hier® (HVH, LCT) noch mit European Timber (EUT) nachgewiesen werden können, bietet HVH gesonderte Seviceangebote an. Diese sind vor allem für diejenigen Unternehmen interessant die keine eigenen ESG Datenbanken oder keine eigenen Risikomanagementtools haben und dafür externe Dienstleister beauftragen müssen. HVH bietet hier für Netzwerkmitglieder günstige Unterstützung an: Risikoabschätzungen über die HVH-ESG-Datenbank und die HVH-ORIGIN-Plattform sowie Risikomanagementangebote über das neue HVH Lieferkettensimulationstool sowie, wenn gewünscht die Erstellung eines Jahresreports zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht.

Fazit

Egal, welchen Weg ein Betrieb zur Umsetzung der EUDR wählt, kann Holz von Hier® den Prozess stark vereinfachen.

Falls ein Betrieb eigene Sorgfaltserklärungen abgeben will (mit den zuvor beschrieben Vorteilen), so kann das elektronische Controllingsystem von Holz von Hier® dies automatisiert übernehmen und damit den Betrieb vollumfänglich entlasten.

Falls ein Betrieb sich entscheidet, lediglich Referenznummern seiner Lieferanten gesammelt an seine Kunden weiterzugeben, so kann das Controllingsystem von Holz von Hier® auch dies vollautomatisiert übernehmen, ohne dass der Betrieb dafür händisch etwas tun muss, sofern er die Mengen über das System bucht.

Die Nutzung des Holz von Hier-Systems mit den neuen EUDR Schnittstelle befreit den Betrieb damit auch von einer möglichen Programmierung einer eigenen (i.d.R. teuren und komplizierten) Schnittstelle zur TRACES Plattform.

Holz von Hier Netzwerk-Mitglieder können diese neue Funktionalität bis Ende des Jahres unverbindlich testen.

Wir stehen unseren Netzwerk-Betrieben zudem bei der neuen Herausforderung EUDR, jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Bei Fragen melden Sie sich gerne jederzeit bei uns.

Für Deutschland, Slowenien, Italien und Benelux:

Holz von Hier Zentrale: Philipp Strohmeier, Gabriele Bruckner, Tel.: +49 (0)9209 – 91897 51

Für Österreich, Liechtenstein und Südtirol:

Niederlassung Österreich: Erich Reiner, Tel.: +43 (0)664 – 3906478